Gutachterfortbildung beim 57. Zahnärztetag in Gütersloh
Zahnärztetag in Gütersloh, 2011 |
Selten genug werden im Bereich Fortbildungen für Zahnärzte auch einmal Kurse, bzw. Fortbildungs-Seminare für zahnmedizinische Gutachter angeboten. Der 57. Zahnärztetag in Gütersloh bildete da eine positive Ausnahme.
Am 31. März 2011 besuchte Dr. med. dent. Günter Leugner ein Spezial-Seminar, auf dem Zahnärztetag in Gütersloh mit dem Titel: "Die medizinische Notwendigkeit – Ein schillernder Begriff zwischen Medizin und Recht".
Immer häufiger werden Sachverständige im Rahmen eines Gutachten-Auftrages mit dem Begriff der „medizinischen Notwendigkeit“ konfrontiert. Der Begriff selbst ist „schillernd“.
Er findet sich im Sozialrecht (§ 12 SGB V), im Bereich der Privatbehandlung (§ 1 Abs. 2 GOZ), im Versicherungsrecht (z.B. § 1 Abs. 2 MB | KK 2008), in der jeweiligen Interpretation der Rechtsprechung und schließlich im Zusammenhang mit der zahnmedizinischen Indikation einer geplanten oder bereits durchgeführten Behandlung. Was kann der Gutachter in diesem Zusammenhang leisten und was nicht? Diese Veranstaltung möchte u. a. mit zwei Experten-Vorträgen und einer anschließenden Podiums-Diskussion Licht ins Dunkel bringen und dem Gutachter Orientierung bieten.
Dozenten, bzw. Experten in diesem sehr interessanten Seminar waren:
- Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener, Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde, WWU Münster.
- Dr. Hendrik Schlegel, Geschäftsführender Zahnarzt der ZÄKWL.
- RA Dr. Thomas Ratajczak, Fachanwalt für Medizinrecht, Sindelfingen
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Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft in Bochum,
Herner Straße 367, 44807 Bochum
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