Fast
jeder zweite Erwachsene über 40 Jahre leidet an einer Parodontitis. Regelmäßige professionnelle Zahnreinungen unterstützen die
Parodontitisbehandlung in der Vorbereitung und der Nachsorge. Durch
regelmäßige Zahnreinigungen nach der Parodontitisbehandlung können
weitere schwere Schädigungen/Erkrankungen bis hin zum Zahnverlust
verhindert werden. Leider werden nur 10 Prozent der an Parodontitis erkrankten
Bundesbürger behandelt. Wissenschaftler nehmen an, dass die schwierigen
Zugangsvoraussetzungen in Form von selbstfinanzierten Zahnreinigungen
Patienten von der Behandlung abhalten.
Um
den Zugang zur Parodontitisbehandlung zu vereinfachen hat die deutsche
Gesellschaft für Parodontologie, und die deutsche Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Zusammenarbeit mit dem
Bundesgesundheitsministerium und der kassenzahnärzlichen
Bundesvereinigung eine neue Richtlinie zur Behandlung von Parodontitis
erstellt. Die Krankenkassen haben dieser Richtlinie zugestimmt und die
Finanzierung zugesichert.
Ab dem 01.07.2021 ist die neue Richtlinie gültig. Was hat sich geändert?
Die parodontale Vorbehandlung in Form von Zahnreinigungen ist nicht mehr zwingend vor der Parodontitistherapie erforderlich.
Der Schweregrad der Parodontitis wird durch den Zahnarzt bestimmt
und einem Stadium zugeordnet. Der Schweregrad wird nun mit Alter,
parodontitisbegünstigender Grunderkrankungen und den schädlichen
Rauchgewohnheiten in Beziehung gesetzt um Rückschlüsse auf das
Fortschreiten der Erkrankung (Grading) zu treffen.
Anhand
dieser Beurteilung werden Leistungen der Krankenkassen bezüglich der
Nachsorge angepasst. Konkret werden in den schwereren Fällen die
Frequenz der professionnelle Zahnreinigungen nach der Parodontosebehandlung pro Jahr wesentlich häufiger von den Krankenkassen übernommen.
Die
Patienten profitieren in der Regel von der neuen Richtlinie. Vorbeugend
und wenn gewünscht bei der Vorbereitung einer Parodontitisbehandlung
bleibt die professionnelle Zahnreinigung eine private Leistung. In
der Nachbehandlung werden je nach Grading die Kosten der
professionnellen Zahnreinigung zum Teil mehrmals jährlich übernommen.
Ihr Dr. med. dent. Günter Leugner (leitender Zahnarzt im Zahnarztzentrum Bochum)
Ihre Zahnärzte für Bochum und Umgebung
Dr. Günter Leugner, Dr. Lina Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044
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Zahndoc Leugner
Zahnarzt Bochum - Parodontologie
Zahndoc Leugner - Parodontologie
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